Lärmaktionsplanung des Eisenbahnbundesamtes

Schiene2

Derzeit aktualisiert das Eisenbahnbundesamt seine Lärmaktionsplanung. Hierzu gibt es auch eine Öffentlichkeitsbeteilung.

 

Nun hat die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes begonnen. Insgesamt sechs Wochen, bis zum 24. April 2023, haben Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, an der Lärmaktionsplanung mitzuwirken und sich zu ihren Lärmproblemen zu äußern. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt eine Beteiligungsmöglichkeit auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.

 

Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Phase vom 13. März 2023 bis 24. April 2023 können die Teilnehmenden über eine interaktive Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenverkehrslärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort können die Teilnehmenden dann verschiedene Aussagen zur Lärmsituation treffen. Die zweite Phase findet Ende des Jahres 2023 statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf des Lärmaktionsplanes bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.

 

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