Bauleistungen nach der VOB/A sowie Liefer- und Dienstleistungen nach der VOL/A der Gemeinde Oberschleißheim werden entsprechend der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 20.12.2011 wie folgt vergeben:
Nationale Ausschreibungen
Freihändige Vergabe:
Bis zu einer Wertgrenze von 30.000 € (ohne Umsatzsteuer) werden Leistungen nach der VOB/A und der VOL/A freihändig vergeben.
Beschränkte Vergabe:
VOB/A
Eine beschränkte Ausschreibung findet bis zu folgenden Wertgrenzen statt:
a) 500.000 € im Tief-, Verkehrs- und Ingenieurbau,
b) 125.000 € für Ausbauwerke (ohne Energie- und Gebäudetechnik) sowie Landschaftsbau und Straßenausstattung
c) 250.000 € für alle übrigen Gewerke
VOB/L:
Soweit die VOL/A Anwendung findet, wird eine beschränkte Ausschreibung bis zu einer Wertgrenze von 100.000 € durchgeführt.
Öffentliche Ausschreibungen:
Auftragsvergaben über den o.g. Wertgrenzen werden öffentlich ausgeschrieben. Die Bekanntmachung der öffentlichen Ausschreibungen erfolgt im Bayerischen Staatsanzeiger.
Informationen nach § 19 Abs. 5 (ex-post-Veröffentlichung) und § 20 Abs. 5 VOB/A (ex-ante-Veröffentlichung).
Die Gemeinde informiert fortlaufend auf dem Internetportal der Deutschen-eVergabe unter www.auftraege.bayern.de
- über beabsichtigte beschränkte Auftragsvergaben ab einem Auftragswert von 25.000 € (ohne Umsatzsteuer) und
- über Zuschlagserteilungen ab einem Auftragswert von 15.000 € (ohne Umsatzsteuer).
Europaweite Ausschreibungen:
Die EU-Schwellenwerte betragen für
a) Bauaufträge: 5 Mio. €
b) Liefer- und Dienstleistungen: 200.000 €