Vergabe von Bauleistungen der Gemeinde Oberschleißheim

Bauleistungen nach der VOB/A sowie Liefer- und Dienstleistungen nach der VOL/A  der Gemeinde Oberschleißheim werden entsprechend der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 20.12.2011 wie folgt vergeben:

 

Nationale Ausschreibungen

Freihändige Vergabe:

Bis zu einer Wertgrenze von 30.000 € (ohne Umsatzsteuer) werden Leistungen nach der VOB/A und der VOL/A freihändig vergeben.

 

Beschränkte Vergabe:

VOB/A

Eine beschränkte Ausschreibung findet bis zu folgenden Wertgrenzen statt:

a)    500.000 € im Tief-, Verkehrs- und Ingenieurbau,

b)    125.000 € für Ausbauwerke (ohne Energie- und Gebäudetechnik) sowie Landschaftsbau und Straßenausstattung

c)    250.000 € für alle übrigen Gewerke

 

VOB/L:

Soweit die VOL/A Anwendung findet, wird eine beschränkte Ausschreibung bis zu einer Wertgrenze von 100.000 € durchgeführt.

 

Öffentliche Ausschreibungen:

Auftragsvergaben über den o.g. Wertgrenzen werden öffentlich ausgeschrieben. Die Bekanntmachung der öffentlichen Ausschreibungen erfolgt im Bayerischen Staatsanzeiger.

 

Informationen nach § 19 Abs. 5 (ex-post-Veröffentlichung) und § 20 Abs. 5 VOB/A (ex-ante-Veröffentlichung).

 

Die Gemeinde informiert fortlaufend auf dem Internetportal der Deutschen-eVergabe unter www.auftraege.bayern.de

  • über beabsichtigte beschränkte Auftragsvergaben ab einem Auftragswert von 25.000 € (ohne Umsatzsteuer) und
  • über Zuschlagserteilungen ab einem Auftragswert von 15.000 € (ohne Umsatzsteuer).

 

Europaweite Ausschreibungen:

 

Die EU-Schwellenwerte betragen für

 

a)    Bauaufträge: 5 Mio. €

b)    Liefer- und Dienstleistungen: 200.000 €

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