Am 15.01.2026 wurden aufgrund einer Erhöhung der Hundesteuersätze ab 2026 durch die Änderungsatzung zur Hundesteuersatzung vom 18.12.2025 neue Hundesteuerbescheide versandt.
Hundehalter, die bereits die Hundesteuer 2026 mit dem bis 2025 gültigen Hundesteuersatz überwiesen haben, werden gebeten, den Differenzbetrag bis zum 19.02.2026 zu begleichen.
Bei Steuerpflichtigen, welche ein SEPA-Mandat für die Hundesteuer erteilt haben, wird die Hundesteuer zum Fälligkeitstermin abgebucht. Steuerpflichtige ohne SEPA-Mandat, die noch keine Teilzahlung für Hundesteuer 2026 geleistet haben, überweisen den im Bescheid festgesetzten Hundesteuerbetrag bitte bis zum 19.02.2026.
Bereits gezahlte Hundesteuer 2026 wird auf den Bescheiden nicht angezeigt, da die Zahlung erst nach Erstellung der neuen Hundesteuerbescheide verbucht werden konnte. Es wird gebeten, vorhandene Daueraufträge für Hundesteuer bei Ihrer Bank auf die ab 2026 gültigen Hundesteuersätze zu ändern.




