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Auskunftssperre



Worum geht's?

Der Gesetzgeber erlaubt die Weitergabe von personenbezogenen Daten aus dem Melderegister für Auskunftszwecke an Dritte. Liegen Tatsachen vor, welche die Annahme rechtfertigen, dass Ihnen durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen, haben Sie die Möglichkeit, die Eintragung einer Auskunftssperre zu beantragen. 

 

Was wird benötigt?

Es müssen

 

  • der Familienname,
  • der Vorname,
  • das Geburtsdatum,
  • die Anschrift,
  • und ein stichhaltiger Grund (z. B. schriftlicher Nachweis der Polizei)

 

eingegeben werden.

 

Bei der Antragstellung wird ein PDF-Formular erstellt. Dieses müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit geeigneten Nachweisen im Rathaus einreichen. 

 

Was kostet der Eintrag einer Auskunftssperre?

Der Eintrag einer Auskunftsssperre ist kostenlos.

 

 


 

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