Grundsteuererklärung: Abgabe bis Ende April beim Finanzamt

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Zur Abgabe der Grundsteuererklärung wurde die Frist bis Ende April 2023 verlängert. Die Erklärung ist gegenüber dem zuständigen Finanzamt abzugeben. Sofern die Erklärung nicht per Elster gemacht wird, sondern in Papierform, muss das ausgefüllte Formular an das zuständige Finanzamt per Post geschickt werden. 

 

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Bisherige Meldungen: 

 

Das Grundsteuergesetz wurde reformiert, da das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Berechnungsgrundlagen, die Einheitswerte, als verfassungswidrig eingestuft hat. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahler ungleich behandelt werden.

 

Deshalb gilt: Bis Ende 2024 ändert sich nichts an der Art der Grundsteuerfestsetzung der Finanzämter, ab 2025 basiert die Grundsteuerbemessung auf vier Faktoren: Grundstücksfläche, Gebäudefläche, Äquivalenzzahl und Grundsteuermesszahl. Die beiden letzteren sind gesetzlich vorgegeben. Damit setzt der Freistaat Bayern auf ein wertunabhängiges Flächenmodell, das ein automatisches Ansteigen der Grundsteuer verhindern soll.

 

Die Grundsteuererklärung muss zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Januar 2023  abgegeben werden, und zwar von allen, die am 01.01.2022 Grundeigentümerin oder Grundeigentümer waren.

 

Was müssen Sie tun?

 

Die Erklärung können Sie ab dem 1. Juli 2022 bequem und einfach online über ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter https://www.elster.de abgeben. Sofern Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich registrieren (Dauer bis zu 2 Wochen). Falls Eigentümerinnen und Eigentümer nicht die Möglichkeiten zur elektronischen Übermittlung der Erklärung haben, dürfen nahe Angehörige oder Steuerberater sie hierbei unterstützen. Diese können die eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Erklärung abzugeben.

 

Ist eine elektronische Abgabe für Sie nicht möglich, kann die Grundsteuererklärung auch auf Papier eingereicht werden:

  • Die bayerischen Formulare stehen jetzt in einer grauen Variante ausschließlich zum Ausfüllen am PC und anschließendem Ausdruck bereit unter grundsteuer.bayern.de. Dort finden Sie auch schriftliche Ausfüllanleitungen und Videoanleitungen.

 

  • Alternativ stehen Ihnen die bayerischen Formulare in der grünen Variante ab dem 1. Juli 2022 in den bayerischen Finanzämtern sowie bei den Gemeinden zur Verfügung. Diese grünen Erklärungsvordrucke dürfen handschriftlich ausgefüllt werden.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die eingerichtete Hotline: 089/ 30 70 00 77.

Sie ist montags bis donnerstags zwischen 8 – 18 Uhr und freitags von 8 – 16 Uhr zu erreichen.

 

Daten über Flurstücksnummern können kostenlos zwischen dem 01.07.2022 bis zum 31.12.2022 über die Internetanwendung BayernAtlas-Grundsteuer abgerufen werden.

 

Weitere Informationen finden Sie im Flyer und unter den FAQ im Download-Bereich sowie unter https://www.grundsteuer.bayern.de/

Der Flyer ist auch im Rathaus erhätlich. 

 

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