Information zu den Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2025

Wappen 120px

Ab 13.02.2025 wurden die Grundabgabenbescheide für das Jahr 2025 versandt. Falls Sie Einwendung erheben möchten, müssen Sie dies beim zuständigen Finanzamt tun (siehe Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite des Bescheids: „…Einwendungen, die sich gegen die Steuerpflicht überhaupt oder gegen den Steuermessbescheid richten, sind nur durch Anfechtung beim zuständigen Finanzamt geltend zu machen."). 

 

Hierzu wurde von Finanzamt ein Formular zur Verfügung gestellt. 


Außerdem gilt: „… Durch die Einlegung eines Rechtsmittels wird die Wirksamkeit des vorgenannten Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der angeforderten Steuern/Gebühren nicht aufgehalten. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist nach den abgaberechtlichen Vorschriften für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag in Höhe von 1 v. H. des rückständigen Betrages verwirkt. Hinzu kommen noch die festgesetzten Mahngebühren…“. Bei Rückgabe der Abbuchung durch Widerspruch sind die dadurch entstehenden Bankgebühren zu tragen.


Sollten Sie doch anderweitige Fragen zum Thema Grundsteuer haben, können diese telefonisch unter der im Bescheid genannten Telefonnummer zu folgenden Zeiten stellen: 

 

Montags von 11 Uhr bis 12 Uhr
Mittwochs von 11 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstags von 17 Uhr bis 18 Uhr

 

Wir bitten, diese Zeiten angesichts der angespannten Personalsituation in der Kämmerei der Gemeinde Oberschleißheim unbedingt einzuhalten. 

drucken nach oben