Die Erstellung eines Baum-Torsos wird bei größeren Bäumen, die leider gefällt werden müssen aus den unterschiedlichsten Gründen, gerne von der Gemeinde Oberschleißheim bewilligt.
Da hier Habitat-Strukturen erstellt werden ist Folgendes zu beachten:
Bei Erstellung eines Habitats/Baumtorso entfällt die Nachpflanzung nicht => diese werden vermerkt und bei Entfernung des Habitats muss die Ersatzpflanzung nachgeholt werden.
Die Ersatzpflanzung ist der Gemeinde anzuzeigen, sobald die Torsos ersetzt werden müssen.
Die Stämme oder Stämmlinge von Torsos sollten in artenschutzfachlicher Hinsicht - abgesehen von beispielsweise Obstbäumen - grundsätzlich zumindest eine Höhe von etwa 5 Meter aufweisen, damit sich Lebensraumpotenzial für Fledermäuse und Vögel bilden kann. Sofern diese Höhe im konkreten Fall nicht möglich ist, sollte ein Torso zumindest eine Höhe von etwa 3 Meter aufweisen. Verbleibende Äste können entfernt werden, um die Einflugmöglichkeiten insbesondere für Fledermäuse zu verbessern. Die noch teilweise gängige Praxis, Bäume auf einer Höhe von rund 10 Meter als Baumtorsos zurückzuschneiden und dann mit der Zeit sukzessive nach unten weiter einzukürzen, um die Verkehrssicherheit weiterhin gewährleisten zu können, erscheint im Regelfall nicht zielführend, da dann neu entstandenes Lebensraumpotenzial wieder entfernt wird.
Die Stämme der Bäume sollten außerdem geeignete Strukturen aufweisen oder zumindest ein hohes Potenzial für die Entstehung solcher Strukturen besitzen. Zudem sollten sich die Bäume an Standorten befinden, an denen einerseits der Erhalt der Baumtorsos mit Aspekten der Verkehrssicherheit vereinbar und an denen eine langfristige Besiedlung der Lebensstätten sowohl möglich als auch zielführend erscheint.
Wie Bäume mit ihrem gesamten Habitus grundsätzlich möglichst lange erhalten werden sollten, so sollten auch Baumtorsos prinzipiell möglichst lange belassen werden. Zunächst werden bekanntlich meist abgestorbene Wurzeln und das im und am Boden befindliche Totholz zersetzt. Früher oder später zerfällt und bricht aber auch das stehende Totholz an und in einem Baumtorso, fällt zu Boden und wird schließlich zersetzt. Während seines Zerfalls verliert der Baumtorso dementsprechend auch an Stabilität.
Die Erstellung eines Baum-Torso stellt eine Baumveränderung nach §4 Abs.4 und Abs.5 der Baumschutzverordnung der Gemeinde Oberschleißheim dar.
Gerne steht das Umweltamt der Gemeinde Oberscheißheim bei weiteren Fragen zur Verfügung.
Schamberger Nicole
Umweltamt und Baumschutz
Gemeinde Oberschleißheim
Freisinger Straße 15
85764 Oberschleißheim
Telefon: 089 – 31561346
Email: Nicole.Schamberger@oberschleissheim.de
Internet: www.oberschleissheim.de
Besucheradresse des Bauamtes: Mittenheimer Straße 62a, 85764 Oberschleißheim


