Änderungen im Pass- und Ausweisrecht ab 01.01.2024

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Ab dem 01.01.2024 gibt es folgende Veränderungen im Pass- und Ausweisrecht:

 

Die Gebühr für Reisepässe wird für Personen ab 24 Jahren von 60,00 € auf 70,00 € erhöht.

Personen, die noch einen Reisepass mit der geringeren Gebühr beantragen möchten, können online unter www.oberschleissheim.de einen Termin vereinbaren.

 

Ab dem 01.01.2024 dürfen weiterhin keine Kinderreisepässe mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum Ablauf gültig.

 

Die Gültigkeit der Kinderreisepässe kann vorzeitig enden, wenn sich das Aussehen des Kindes stark verändert. In diesem Fall ist ein neues Ausweisdokument auch vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.

Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind.

Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch: Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern - einen regulären Reisepass.

 

Bei Fragen zu den neuen passrechtlichen Vorschriften steht Ihnen das Einwohnermeldeamt unter 089 / 315 613 0 oder per Mail an ewo@oberschleissheim.de gerne zur Verfügung.

 

Preise ab dem 01.01.2024

Personalausweis unter 24 Jahren             22,80 €

Personalausweis ab 24 Jahren                   37,00 €

 

Reisepass unter 24 Jahren                          37,50 €

Reisepass ab 24 Jahren                                70,00 €

 

 

 

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