Was kann im Wertstoffhof abgegeben werden?

Zutritt nur für Bürger/innen aus Oberschleißheim - bitte Ausweis / Pass bereit halten.

Im gemeindlichen Wertstoffhof können nachfolgende Stoffe in haushaltsüblichen Mengen (entspricht etwa einem Kofferraum voll) angeliefert werden (keine Gewerbebetriebe!):

 

  • Verpackungen aus Kunststoff, Verbundmaterialien, Glas, Weißblech und Aluminium
  • Kartonagen / Mischpapier (z.B. weiße Druck- und Schreibpapiere, gefärbtes Papier, Bücher, Papier aus dem Reißwolf)
  • Druckerzeugnisse (Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierte)
  • Altholz, zerlegt (z.B. Kommoden, Schränke)
  • Altkleider
  • Kühlgeräte und Elektroschrott- Siehe unten: Ab jetzt persönliche Abgabe / Thekenmodell 
  • Kabelreste
  • sonstiger Schrott
  • Gartenabfälle (1 m³ pro Anliefertag und Haushalt)
  • Sperrmüll (sperrige Gegenstände, die nicht in die Mülltonne passen - kein Hausmüll! 1 m³ pro Anliefertag und Haushalt)
  • Bauschutt
  • CDs
  • Druckerpatronen

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Entsorgung von Elektroaltgeräten am Wertstoffhof: „Thekenmodell“

Ab 01.Januar 2026 gelten verschärfte Entsorgungsregeln für Elektrogeräte. Das Thekenmodell und neue Pflichten für Händler treten in Kraft.

Die Reform des Elektrogerätegesetzes (ElektroG) bringt vor allem an Wertstoffhöfen tiefgreifende Veränderungen mit sich: Künftig dürfen Elektroaltgeräte nur noch an speziellen Annahmestellen abgegeben werden, an denen geschultes Personal die Geräte entgegennimmt. Grund dafür ist die wachsende Brandgefahr durch falsch entsorgte Lithium-Ionen-Akkus. Die Gemeinde Oberschleißheim kommt dieser Entsorgungsregelung nach und es wird ab dem 01.10.2026 umgesetzt. 

 

Das sogenannte „Thekenmodell" sieht vor, dass Kleingeräte wie Lampen, Kleingeräte und Bildschirme direkt an Mitarbeiter übergeben werden müssen. Große Haushaltsgeräte wie Backöfen, Kühlschränke usw. dürfen weiterhin von den Bürgern selbst in Container eingeworfen werden.

 

Folgende Gerätegruppen sind vom Thekenmodell betroffen:

  • Sammelgruppe 2 (Bildschirmgeräte): Tablets, Laptops, digitale Bilderrahmen.
  • Sammelgruppe 3 (Lampen): LED-Leuchten mit integrierten Akkus.
  • Sammelgruppe 5 (Kleingeräte): Akkuschrauber, elektrische Zahnbürsten, Smartphones, Smartwatches oder kabellose Kopfhörer (Earbuds).

Die Regelung betrifft vor allem Geräte, die häufig fest verbaute oder lose Lithium-Batterien enthalten:

 

Besonders knifflig: Industriebatterien, etwa aus E-Bikes, werden auf öffentlichen Recyclinghöfen gar nicht mehr angenommen. Diese müssen zwingend über den Fachhandel zurückgegeben werden.

 

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Aufgrund vertraglicher Vorgaben des Landratsamtes und des Entsorgers können ab sofort am Wertstoffhof keine Dachpappe, kein Flachglas mehr abgegeben werden. 

Diese Abfallfraktionen können gegen Gebühr z.B. bei Firma ALFA Recycling, Ingolstädter Landstr. 89 a, 85748 Garching, Tel.: (089) 315 72 10, oder BTU Hartmeier Entsorgung, Franz-Lehner-Str. 9, 85716 Unterschleißheim, Tel.: (089) 35 47 53 0, abgegeben werden.

 

Gewerbetypische Gegenstände (z.B. Paletten, Elektronik) werden nicht angenommen. Sondergenehmigungen können ggf. nach Rücksprache mit der Gemeindeverwaltung eingeholt werden.

 

Wegen eines Betreiberwechsels darf kein Heraklith mehr in den Sperrmüll! Es kann gegen Gebühr z.B. bei BTU Hartmeier in Unterschleißheim oder Wurzer Umwelt in Eitting abgegeben werden.

 

Aktenordner gehören weder in den Sperrmüll (sie sind nicht sperrig), noch in den Papiermüll (wegen dem enthaltenen Metall), sondern in den Restmüll! Sie werden deshalb am Wertstoffhof nicht mehr angenommen!

 

Bei Bauschutt gilt eine strikte Mengenbegrenzung von 20 Litern pro Anliefertag und Haushalt! Bei größeren Mengen sind private Containerdienste zu beauftragen. Der Bauschutt darf nicht verunreinigt sein und muss sauber getrennt sein in:

 

  1.      reinen Bauschutt (z.B. Beton, Backsteine, Fliesen, Keramik usw.)
  2.      Gipskarton-/Gipsfaserplatten (z.B. Rigips)
  3.      Porenbetonsteine (z.B. Ytong, Hebel, usw.)

Keine der Bauschuttfraktionen darf Anhaftungen enthalten wie z.B. Erde und andere organische Stoffe, Kunststoffe, Papier, Silikon, Mörtel, Klebstoff etc.

 

Eine Möglichkeit zur Abgabe von Problemabfällen besteht - neben dem Giftmobil -  jeweils am letzten Donnerstag im Monat in der Zeit von 16:00 bis 18:00 Uhr im Wertstoffhof.

Achtung: Bei diesem Termin handelt es sich um eine eingeschränkte Vorsammlung !

Hier können nicht alle Stoffe entgegengenommen werden.

So können beispielsweise Säuren, Laugen, Pflanzenschutzmittel, Reinigungsmittel, Labor- und Fotochemikalien ausschließlich über das Giftmobil entsorgt werden. Bitte informieren Sie sich im Zweifelsfall vorher bei der Gemeinde, ob Ihr Problemabfall angenommen werden kann.

 

Die Rücknahme von Altöl und gebrauchten Batterien erfolgt gemäß der gesetzlichen Regelungen über den Handel!

 

Die Anlieferung von Abfällen aus Asbestzement („Eternit") und künstlichen Mineralfasern kann ebenfalls nur während der Problemmüllannahme (letzter Donnerstag) erfolgen. Asbestplatten dürfen nicht länger als 2,50 m und nicht breiter als 1,00 m sein. Die faserhaltigen Abfälle müssen zum Schutz vor den gefährlichen Stäuben in Plastikfolie verpackt sein - andernfalls laufen Sie Gefahr, zurückgewiesen zu werden. Pro Haushalt können drei 80 l Säcke abgegeben werden.

 

Bitte befolgen Sie die Anweisungen des Aufsichtspersonals, parken Sie auf den markierten Plätzen und halten Sie sich nur für die Dauer der Anlieferung auf dem Wertstoffhof auf.

 

Öffnungszeiten: 

Dienstag: 13.00-16.00 Uhr 

Donnerstag: 14.00-18.00 Uhr

Samstag: 9.00-12.00 Uhr 

 

An Feiertagen, Faschingsdienstag, Karsamstag, Heiligabend und Silvester bleibt der Wertstoffhof geschlossen.

 

nur für die Oberschleißheimer Bevölkerung (mit Ausweispflicht)

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