Förderung der Eigenkompostierung in der Gemeinde Oberschleißheim

1. Der Neukauf eines Komposters wird seitens der Gemeinde Oberschleißheim bezuschusst. Die Förderung beträgt 60 % des Kaufpreises, maximal 25,00 € pro Gerät. Komposter aus Neukunststoff werden nicht bezuschusst, nur Recyclingware. Die Art des Komposters muss aus den eingereichten Unterlagen ersichtlich sein bzw. eine entsprechende Erklärung vorliegen.

 

2. Größere Kompostiereinrichtungen (Gemeinschaftskompostierung) mit höheren Aufwendungen werden nach vorheriger Abstimmung mit der Gemeinde mit 60%, maximal 250,- € bezuschusst.

 

3. Gefördert wird in Abhängigkeit von der Grundstücksgröße: Bis 500 m² ein Komposter, ab 500 m² bis zu zwei Komposter. Dies gilt nicht für Gemeinschaftskompostieranlagen.

 

4. Antragsteller/-innen, die laut Angaben des Landratsamtes München (Komposterverteilungsliste) oder Aufzeichnungen der Gemeinde bereits bei bisherigen Förderprogrammen das Ihnen zustehende Kontingent ausgeschöpft haben (bis 500 m² einen, ab 500 m² zwei, ab 1000 m² drei Komposter), erhalten keine Förderung mehr, es sei denn, der Zeitpunkt der letzten Bezuschussung liegt mindestens sechs Jahre zurück (altersbedingte Erneuerung).

 

5. Die Förderung ist nur unter Einreichen der Orginalrechnung (Kopie) möglich. Bei Kompostern aus Recycling-Kunststoff ist hierbei der Nachweis beizufügen.

 

6. Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Der Gemeinde vergibt Zuschüsse nach den o. g. Bedingungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Unterlagen.

 

7. Die Richtlinien treten rückwirkend zum 1. März 1995 in Kraft und gelten bis zu ihrem Widerruf.

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