Eheschließungen in Oberschleißheim

 

Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin erfolgen und ist entsprechend lange gültig. Wenn mindestens einer von Ihnen einen Wohnsitz in Oberschleißheim hat und Sie alle Unterlagen zusammen haben, kommen Sie beide nach vorheriger Terminvereinbarung gemeinsam zu uns.

 

Nur in Ausnahmefällen, beispielsweise, wenn einer von Ihnen andauernd beruflich verhindert ist, kann ein Partner mit einer entsprechenden Vollmacht (detaillierte Bevollmächtigung, erhältlich beim Standesamt Oberschleißheim) die Eheschließung auch alleine anmelden. Die unabdingbare persönliche Vorsprache des anderen Partners kann dann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

 

 

Trauorte:

 

Für Eheschließungen stehen in Oberschleißheim folgende Räumlichkeiten zur Verfügung: 

 

  • Trauzimmer im Rathaus mit bis zu 18 Sitzplätzen 

  • Sitzungssaal im Rathaus mit bis zu 40 Sitzplätzen 

  • Speisesaal im Neuen Schloss Schleißheim (nur in der Zeit von Anfang Mai bis Ende September) 

 

Für Trauungen im Schloss fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 450,- EUR an.

 

 

Termine:

 

Die Reservierung eines Trauungstermins erfolgt im Standesamt Oberschleißheim ausschließlich telefonisch und kann frühestens

6 Monate vorher erfolgen.

 

Trauungen finden im Standesamt Oberschleißheim nur während der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes in Absprache mit dem Standesamt statt. 

Trautermine an Samstagen werden nicht angeboten.

 

Wir weisen darauf hin, dass die Anfrage nach Trauungsterminen (vor allem für das Neue Schloss Schleißheim) bei uns sehr hoch ist und wir nicht allen Terminanfragen gerecht werden können. Bitte berücksichtigen Sie das bei Ihren Planungen.

 

 

Benötigte Unterlagen:

 

  • Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes und der Staatsangehörigkeit, erhältlich im Einwohnermeldeamt des Wohnortes. Wenn Sie in Oberschleißheim mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, wird das Dokument beim Standesamt Oberschleißheim im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung erstellt
  • Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister (ggf. erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes)
  • Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (wenn Sie schon verheiratet waren)
  • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

 

In der Regel reichen die aufgeführten Unterlagen aus. In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig werden.

 

Bitte erkundigen Sie sich persönlich beim Standesamt, wenn:

 

Einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder besessen hat, einer der Verlobten nicht im Bundesgebiet geboren ist, einer der Verlobten ein minderjähriges Kind hat, die Verlobten gemeinsame Kinder haben, einer der Verlobten im Ausland geschieden worden ist, einer der Verlobten Spätaussiedler oder Vertriebener ist, einer der Verlobten nicht der deutschen Sprache mächtig ist.

 

 

Gebühren

 

a)    Anmeldung der Eheschließung   55,- EUR

b)    je Ehegatten, für den ausländisches Recht zu beachten ist, erhöht sich die Gebühr nach a) um  30,- EUR

c)    Durchführung der Eheschließung von Auswärtigen   40,- EUR

d)    je Heiratsurkunde und Bescheinigung  12,- EUR

e)    Versicherung an Eides Statt  25,- EUR

f)     Eheschließung im Neuen Schloss Schleißheim   450,- EUR (ab 01.05.2024)

g)    Eheschließung im Sitzungssaal   70,- EUR

 

Die Gebührenliste stellt einen Auszug der Gebührentatbestände dar. Im Einzelfall können ggf. noch weitere Gebühren hinzukommen

 

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