Die Anmeldungen zur Eheschließung nimmt nur das Standesamt entgegen, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat und kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin erfolgen und ist entsprechend lange gültig. Eine Anmeldung zur Eheschließung ist nur mit einer Terminvereinbarung möglich.
Nur in Ausnahmefällen, beispielsweise, wenn einer von Ihnen andauernd beruflich verhindert ist, kann ein Partner mit einer entsprechenden Vollmacht (detaillierte Bevollmächtigung, erhältlich beim Standesamt Oberschleißheim) die Eheschließung auch alleine anmelden. Die unabdingbare persönliche Vorsprache des anderen Partners kann dann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Benötigte Unterlagen:
- Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes und der Staatsangehörigkeit, erhältlich im Einwohnermeldeamt des Wohnortes. Wenn Sie in Oberschleißheim mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, wird das Dokument beim Standesamt Oberschleißheim im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung erstellt
- Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister (ggf. erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes)
- Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (wenn Sie schon verheiratet waren)
- Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
In der Regel reichen die aufgeführten Unterlagen aus. In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig werden.
Bitte erkundigen Sie sich persönlich beim Standesamt, wenn:
Einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder besessen hat, einer der Verlobten nicht im Bundesgebiet geboren ist, einer der Verlobten ein minderjähriges Kind hat, die Verlobten gemeinsame Kinder haben, einer der Verlobten im Ausland geschieden worden ist, einer der Verlobten Spätaussiedler oder Vertriebener ist, einer der Verlobten nicht der deutschen Sprache mächtig ist.
Trauorte:
Für Eheschließungen stehen in Oberschleißheim folgende Räumlichkeiten zur Verfügung:
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Trauzimmer im Rathaus mit ca. 18 Sitzplätzen, zuzügl. Brautpaar und Trauzeugen
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Sitzungssaal im Rathaus mit ca. 40 Sitzplätzen
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Speisesaal im Neuen Schloss Schleißheim (nur in der Zeit von Anfang Mai bis Ende September)
Termine:
Die Reservierung von Trauungsterminen erfolgt telefonisch und kann frühestens sechs Monate vorher vorgenommen werden.
Termine im Neuen Schloss Schleißheim:
Da die Nachfrage nach Trauungsterminen im Neuen Schloss Schleißheim unser Angebot erheblich übertrifft, werden die Termine ab 2026 per Losverfahren vergeben.
Bitte beachten Sie, dass das Losverfahren für das Jahr 2026 abgeschlossen ist.
Gebühren
a) Anmeldung der Eheschließung 55,- EUR
b) je Ehegatten, für den ausländisches Recht zu beachten ist, erhöht sich die Gebühr nach a) um 30,- EUR
c) Durchführung der Eheschließung von Auswärtigen 40,- EUR
d) je Heiratsurkunde und Bescheinigung 12,- EUR
e) Versicherung an Eides Statt 25,- EUR
f) Eheschließung im Neuen Schloss Schleißheim 450,- EUR
g) Eheschließung im Sitzungssaal 70,- EUR
Die Gebührenliste stellt einen Auszug der Gebührentatbestände dar. Im Einzelfall können ggf. noch weitere Gebühren hinzukommen

