Beurkundung von Sterbefällen
Ein Sterbefall wird nur dann beim Standesamt Oberschleißheim beurkundet, wenn der Tod in Oberschleißheim eingetreten ist, unabhängig davon, wo eine Person wohnt.
Zur Beurkundung eines Sterbefalles sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Ärztliche Todesbescheinigung
- Sterbefallanzeige (bei Tod im Seniorenwohnheim)
- Freigabebescheinigung der Polizei (bei nicht natürlichen Sterbefällen)
- Heiratsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister bei Verheirateten
- Nachweis über die Auflösung der Ehe bei Verwitweten oder Geschiedenen
- Geburtsnachweis bei Ledigen
Ausländische Dokumente müssen im Original (keine Kopie) mit deutscher Übersetzung vorgelegt werden.
Eine Sterbeurkunde kann nur von dem Standesamt ausgestellt werden, das den Sterbefall beurkundet hat.
Gebühren
Die Beurkundung eines Sterbefalles ist grundsätzlich gebührenfrei.
Sie erhalten bei der Beurkundung eines Sterbefalls zwei gebührenfreie Sterbeurkunden. Jede weitere Urkunde kostet 12,- EUR.