Fahrradstraße im Margarethenanger

Im Februar 2011 wurde der Margarethenanger in Oberschleißheim als Fahrradstraße ausgewiesen. Weil es die erste Fahrradstraße in Oberschleißheim ist, möchten wir Sie hiermit über deren Bedeutung informieren.

Fahrradstraße

Fahrradstraßen sind seit 1998 in der Straßenverkehrsordnung zugelassen. Die Intention der Fahrradstraße ist es, den Radverkehr zu fördern und zu unterstützen. Sie dient auch der Verkehrsberuhigung, denn der Kfz-Verkehr ist hier nur geduldet und muss sich der Geschwindigkeit der Radfahrer anpassen. Bei der Fahrradstraße steht die gesamte Fahrbahn grundsätzlich den Radfahrern zur Verfügung. Bitte beachten Sie: Das Zusatzschild erlaubt Kraftfahrzeugen das Fahren im Margarethenanger, aber die Geschwindigkeit wird von den Radfahrern bestimmt und die Autofahrer müssen ihre Geschwindigkeit entsprechend anpassen. Höchstgeschwindigkeit ist für Radfahrer und Autofahrer 30 km/h. Radfahrer dürfen auch nebeneinander fahren und dürfen nicht überholt werden. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass es sich bei der Fahrradstraße um einen allgemeinen Verkehrsweg handelt und alle weiteren Regeln der Straßenverkehrsordnung eingehalten werden müssen. Der Gemeinderat hat sich für diese Form entschieden, da eine Vollsperrung oder Einbahnregelung eine Verlagerung des Verkehrs ausgelöst hätte.

Neben Autofahrern sind auch Radfahrer zur Rücksichtnahme gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern verpflichtet. Das bedeutet insbesondere geradliniges Fahren, vorsichtiges Überholen mit ausreichend Sicherheitsabstand, Rücksichtnahme des Gegenverkehrs insbesondere an Engstellen, Anpassen der Geschwindigkeit an die Verkehrslage und Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit.

Die Erfahrungen mit Fahrradstraßen sind in anderen Städten und Kommunen sehr positiv. Bitte tragen Sie alle mit umsichtiger Fahrweise am Margarethenanger dazu bei, dass dies auch in Oberschleißheim erfolgreich gelingt.

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